Hinweisgebersystem

Geschütztes Meldewesen.
Klare Verantwortung.

Mit der „EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, sowie deren nationalen Umsetzungen werden Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern innerhalb der EU sichergestellt. Dadurch werden Personen (Whistleblower) geschützt, die bestimmte Verstöße gegen nationales Recht oder Unionsrecht melden.

Die GKT GmbH und die BHDT GmbH, beide Teil der Dr. Aichhorn Gruppe, haben ein gemeinsames Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses steht internen und externen Hinweisgebern zur Verfügung, die Rechtsverstöße melden möchten.

Die Plattform wird von einem professionellen externen Anbieter betrieben (LexisNexis / Baker McKenzie / Loupe).

Die Vertraulichkeit der Informationen sowie die Anonymität der Hinweisgeber sind gewährleistet.
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